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GEMEINDE UND DAS LIEBE GELD

Für Vermögens- und Personalfragen in der Pfarrgemeinde Sankt Bonifaz ist die Kirchenverwaltung das zuständige Laiengremium zuständig.

Die Kirchenverwaltung ist das zweite von den Gemeindemitgliedern gewählte Laiengremium. Die Mitglieder sind für die Vermögens- und Personalfragen der Gemeinde zuständig (CIC Can. 537).

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger, zur Zeit Herrn Hans Brandl. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung zählt die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Regelung der Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinen Zuständigkeiten gehört ebenfalls die Sorge um die Gebäude und das Personal der Gemeinde, wobei es in Sankt Bonifaz Überschneidungen mit der Abtei Sankt Bonifaz gibt.

Die Angehörigen der Kirchenverwaltung müssen auch Mitglieder der Territorialgemeinde Sankt Bonifaz sein und werden alle fünf Jahre neu gewählt.

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Ansprechpartner

Kirchenverwaltung Sankt Bonifaz
Straße:Karlstraße 34
Ort: 80333  München
Telefon:+49 89 55171-200
Fax:+49 89 55171-230
Email:zum Formular