Seit 2. Juli gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Daher hat die Abtei St. Bonifaz einen internen Meldekanal nach § 16 Abs. 1 HinSchG eingerichtet.
Das Hinweisgebersystem mit externer anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH schafft - durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung - zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der Abtei und ihrer Wirtschaftsbetriebe zu sichern und Schaden abzuwenden.