Vieles, was in Sankt Bonifaz heute geschieht, ist mit dem Engagement von Männern und Frauen im Pfarrgemeinderat verbunden, die sich für eine lebendige Gemeinde einsetzen.
Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Gemeindemitgliedern gewähltes Gremium, deren Angehörige gemeinsam mit den Seelsorgern einer Pfarrei nach kirchenrechtlicher Bestimmung „zur Förderung der Seelsorgetätigkeit mithelfen“ (CIC Can. 536). Das Gremium wird alle vier Jahre neu gewählt. Gewählt werden können alle gefirmten Katholiken ab dem 16. Lebensjahr.
In den meisten Belangen der Seelsorge hat der Pfarrgemeinderat eine beratende Funktion und versteht sich als Bindeglied zwischen Pfarrer und Gemeindemitgliedern. Laut Satzung hat der Pfarrgemeinderat viele Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Gemeindelebens: von der Jugendarbeit über die Gottesdienstfeier bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit.
In Sankt Bonifaz gibt es verschiedene Ausschüsse des Pfarrgemeinderates, z.B. die Ausschüsse „Mission-Entwicklung-Frieden“, den sozialen Helferkreis, sowie die Ausschüsse für Öffentlichkeit und für Liturgie. Sie bemühen sich gemeinsam darum, den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt fruchtbar zu machen.
In der Praxis setzt jedoch jeder Pfarrgemeinderat eigene Schwerpunkte und versucht, Menschen für die verschiedensten Projekte in Sankt Bonifaz zu gewinnen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.